Rechtsprechung
   LG Dresden, 26.02.2009 - 41 HKT 3/08, 41 HK T 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26983
LG Dresden, 26.02.2009 - 41 HKT 3/08, 41 HK T 3/08 (https://dejure.org/2009,26983)
LG Dresden, Entscheidung vom 26.02.2009 - 41 HKT 3/08, 41 HK T 3/08 (https://dejure.org/2009,26983)
LG Dresden, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 41 HKT 3/08, 41 HK T 3/08 (https://dejure.org/2009,26983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Neuaufstellung von Jahresabschlüssen nach Feststellung der Nichtigkeit der Abschlüsse durch rechtskräftiges Urteil; Neuaufstellung des Jahresabschlusses nach festgestellter Nichtigkeit als Nachtragsprüfung i.S.d. § 316 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07

    Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch

    Auszug aus LG Dresden, 26.02.2009 - 41 HKT 3/08
    Diese handelsrechtliche Verpflichtung der Gesellschaft bleibt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt und ist, soweit es sich um die Insolvenzmasse handelt, vom Beteiligten zu 1) zu erfüllen, § 155 Abs. 1 InsO (vgl. LG Bonn, ZInsO 2008, 630 ; Klerx, NZG 2003, 943).
  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 13 W 281/09

    Ende des Prüfungsauftrags bei Insolvenzverfahrenseröffnung

    Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 26.02.2009, Az.: 41 HKT 3/08, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht